§1 Name und Sitz

1.1 Der Verein führt den Namen „Deutsche Filmakademie“.

1.2 Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.

1.3 Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§2 Zweck des Vereins

2.1 Zweck des Vereins ist es

  • den deutschen Film als wesentlichen Bestandteil der deutschen und europäischen Kultur zu fördern;
  • den Austausch von Erfahrungen und das Gespräch über die Perspektiven des deutschen Films zwischen den deutschen Filmschaffenden sowie mit den internationalen Filmschaffenden anzuregen, zu stärken und zu pflegen;
  • den deutschen und europäischen Filmnachwuchs zu fördern und weiterzubilden;
  • Publikationen über den deutschen und europäischen Film herauszugeben;
  • den Deutschen Filmpreis in seiner Bedeutung für die deutsche und europäische Kultur zu fördern und zu stärken;
  • Kooperationen mit internationalen Partner-Akademien und -Institutionen aufzubauen und zu fördern;
  • Erhaltung des für den deutschen Film wichtigen filmischen Erbes.

2.2 Zur Erreichung der vorstehenden Vereinszwecke werden

  • öffentliche Symposien zu kulturellen und politischen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert und durchgeführt;
  • Meisterklassen für junge im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern der Deutschen Filmakademie e.V. organisiert und durchgeführt;
  • Dokumentationen in Buch- und Videoform über die von der Deutschen Filmakademie e.V. organisierten Veranstaltungen herausgegeben, die deutschen und europäischen Film- und Medienschulen sowie Institutionen unentgeltlich als didaktisches Material zur Verfügung gestellt werden und
  • die Verleihung des Deutschen Filmpreises vorbereitet und durchgeführt
  • humanitäre Hilfsangebote dort geleistet, wo kulturelles Film- bzw. Kulturschaffen in Gefahr zu geraten droht.

2.3 Die Verleihung des Deutschen Filmpreises umfasst auch die Erarbeitung der Kriterien und des Verfahrens für die Auswahl und die Auszeichnung der Preisträger des Deutschen Filmpreises in seinen verschiedenen Kategorien. Die derzeit geltenden Kategorien sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der Vorstand kann vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6.5 die Kategorien des Deutschen Filmpreises neu definieren und weitere Kategorien schaffen bzw. einzelne Kategorien entfallen lassen. Die Kriterien, die ein Film erfüllen muss, um sich für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis zu qualifizieren, werden vom Vorstand festgelegt. Auch insoweit gilt Ziff. 6.5. Der Vorstand kann darüber hinaus Richtlinien über das technische Verfahren zur Auswahl und die Vergabe des Deutschen Filmpreises verabschieden.

2.4 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.5 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6.11 keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die vereinsfremden Zwecken dienen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Auszeichnung mit dem Deutschen Filmpreis ist nicht von einer Mitgliedschaft im Verein abhängig.

2.6 Der Verein darf seine Mittel weder für die unmittelbare, noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

2.7 Der Verein ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§3 Mitgliedschaft

3.1 Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.

3.2. Ordentliche Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind alle Gründungsmitglieder und alle sonstigen Personen, die am 30.6.2017 Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind, sowie alle weiteren Mitglieder, die gem. Ziff. 3.4 und 3.5 beigetreten sind oder gem. Ziff. 3.6 die Einladung zur Mitgliedschaft angenommen haben. Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Alle ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt.

3.3 Gründungsmitglieder des Vereins sind alle Mitglieder, die an der formalen Gründung des Vereins teilgenommen haben, sowie alle Mitglieder, die die Voraussetzungen der Ziff. 3.4, 3.5 oder 3.6 erfüllen und deren Beitritt bis zum 30.12.2003 wirksam wird.

3.4 Alle Personen, denen der Deutsche Filmpreis in Gold, Silber oder Bronze oder vergleichbare Preise des Deutschen Filmpreises oder der Deutsche Drehbuchpreis zuerkannt wurde, werden mit Eingang des Antrags Mitglied des Vereins („geborene Mitglieder“). Dies gilt auch für alle Personen, die nach der Gründung der Deutschen Filmakademie e.V. zum Deutschen Filmpreis nominiert werden. Regisseure und Drehbuchautoren von Filmen, die mit dem Deutschen Filmpreis in Gold, Silber oder Bronze in den Kategorien „Bester Spielfilm“, „Bester Kinderfilm“ oder „Bester Dokumentarfilm“ ausgezeichnet wurden, qualifizieren sich ebenfalls ohne weitere Voraussetzungen als „geborene“ Mitglieder des Vereins. Darüber hinaus können alle Personen, denen ab 2023 der FIRST STEPS AWARD zuerkannt wurde, mit Eingang des Mitgliedschaftsformulars Mitglied werden. Diese Personen können von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit werden. Näheres regelt die Beitragssatzung. Nach Ablauf von drei Jahren kann sich das Mitglied entscheiden, ob es zum regulären Beitragssatz weiter Mitglied bleiben möchte oder nicht. Voraussetzung für die weitere Mitgliedschaft ist dann, dass die Person noch in einer Berufsgruppe tätig ist, für die die Deutsche Filmakademie eine Sektion vorsieht. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft.

3.5 Bei dem Deutschen Filmpreis in Gold, Silber oder Bronze oder vergleichbaren Preisen des Deutschen Filmpreises, die für die Kategorie „Bester Spielfilm“, „Bester Dokumentarfilm“ oder „Bester Kinderfilm“ zuerkannt wurden, sind die Produzentenpersönlichkeiten berechtigt, die im Vorspann oder, wenn es keinen Vorspann gibt, im Nachspann des entsprechenden Filmes als Produzenten genannt wurden. Koproduzenten oder Executive Producer können sich nicht gemäß dieser Ziff. 3.5 als geborene Mitglieder qualifizieren. Besteht eine Unklarheit, wer die maßgebliche Produzentenpersönlichkeit(en) eines mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichneten Filmes war, so kann der Vorstand die Produktionsgesellschaft, der der entsprechende Filmpreis zuerkannt wurde, auffordern, die maßgebliche Produzentenpersönlichkeit des Films schriftlich zu benennen und dies zu begründen. Kann eine entsprechende Bestätigung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr beigebracht werden (z.B. Löschung der Firma), so entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Ist eine entsprechende Nennung im Vor- oder Abspann nicht erfolgt, so ist eintrittsberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Herstellung des entsprechenden Films vertretungsberechtigtes Organ der Produktionsgesellschaft war. In Zukunft sind jeweils bei Meldung eines Films zum Auswahlverfahren für den Deutschen Filmpreis die Personen zu benennen, die die Produzenten des Filmes sind.

3.6 Die Aufnahme sonstiger ordentlicher Mitglieder („geborene“ Mitglieder) in die Deutsche Filmakademie erfolgt durch Annahme der Einladung des Vorstands der Deutschen Filmakademie durch das neue Mitglied. Voraussetzung für eine entsprechende Einladung ist, dass zwei Mitglieder der Deutschen Filmakademie als Paten des potentiellen Mitglieds auftreten und zur Unterstützung von dessen/deren Mitgliedschaft eine fundierte Begründung einreichen. Aus dieser Begründung muss hervorgehen, warum der/die Filmschaffende einen wesentlichen und gewichtigen Beitrag zum deutschen Kinofilm geleistet hat oder erwarten lässt. Die Deutsche Filmakademie stellt hierzu ein Patenschaftsformular zur Verfügung, in dem Angaben zu der Person des potentiellen Mitglieds und dessen/deren Filmographie zu machen sind. Dieses Formular muss zusammen mit den Begründungen bis zum 31. Mai eines Jahres eingereicht werden, damit über die Einladung zur Mitgliedschaft noch im selben Kalenderjahr entschieden werden kann. Jedes Mitglied kann pro Jahr nur eine Patenschaft übernehmen.

Über die Einladung zur Mitgliedschaft der bis zum Stichtag vorgeschlagenen Mitglieder entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann darüber hinaus auch Einladungen zu einer Mitgliedschaft an Personen aussprechen, die nicht von zwei Paten vorgeschlagen wurden.

Die eingeladenen Mitglieder müssen bis zu einer vom Vorstand festgesetzten Frist den Beitritt zum Verein durch Übersendung des Mitgliedschaftsformulars bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Einladung ihre Gültigkeit.

3.7 Alle ordentlichen Mitglieder sind Sektionen (Berufsgruppen) zugeordnet. Jedes Mitglied kann nur einer Sektion angehören. Die derzeit bestehenden Sektionen (Berufsgruppen) ergeben sich aus der Anlage 2. Der Vorstand kann die Zusammensetzung der Sektionen konkretisieren und weitere Sektionen bilden. Im Mitgliedschaftsformular ist von neuen Mitgliedern jeweils die Berufsgruppe (Sektion) anzugeben, der sich der/die Filmschaffende zugehörig fühlt. Die derzeit bestehenden Berufsgruppen (Sektionen) ergeben sich aus der Anlage 2. Abweichend hiervon gehören Mitglieder, die gem. Ziff. 3.4 und 3.5 den Deutschen Filmpreis in Gold, Silber oder Bronze bzw. einen vergleichbaren Preis im Rahmen des Deutschen Filmpreises oder den Deutschen Drehbuchpreis erhalten haben, der Berufsgruppe (Sektion) an, für die sie diesen Preis erhalten haben. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Zuordnung zu einer Sektion (Berufsgruppe), so trifft diese Entscheidung der Vorstand. Auf begründeten Antrag hin kann der Vorstand einen Wechsel in eine andere Sektion gestatten.

3.8 Der Vorstand kann Formvorschriften für die Antragstellung und die im Zusammenhang damit einzureichenden Unterlagen aufstellen.

3.9 Die Träger des Ehrenpreises des Deutschen Filmpreises sind geborene Ehrenmitglieder der Deutschen Filmakademie e.V. Sie werden mit Eingang des Mitgliedschaftsformulars Mitglieder des Vereins. Der Vorstand kann weiteren verdienten europäischen oder nicht-europäischen Filmschaffenden die Ehrenmitgliedschaft anbieten, deren Lebenswerk das deutsche Filmschaffen inspiriert und beeinflusst hat. Die Anzahl der Ehrenmitglieder soll ein Fünftel der Anzahl der ordentlichen Mitglieder nicht übersteigen. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder von der Verpflichtung zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages entbinden. Ehrenmitglieder haben ein Stimmrecht.

3.10 Der Vorstand kann darüber hinaus Firmen oder Personen der deutschen oder internationalen Filmindustrie, die die Arbeit der Deutschen Filmakademie unterstützen wollen, eine Fördermitgliedschaft anbieten. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

3.11 Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, über dessen Höhe der jeweils amtierende Vorstand entscheidet. Die Mitgliedsbeiträge werden zur Deckung von Kosten verwendet, die im Zusammenhang mit der Verfolgung der Ziele des Vereins und der Vorbereitung und Auswahl sowie Vergabe des Deutschen Filmpreises stehen. Der Vorstand kann Mitglieder auf begründeten Antrag hin, insb. in Fällen von Bedürftigkeit, von der Verpflichtung zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages entbinden. Darüber hinaus behält sich der Vorstand vor, die Mitglieder zu bitten, für ein jährlich festgelegtes Projekt eine Spende zu geben.

3.12 Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a) Austritt
b) Ausschluss oder
c) Tod.

Der Austritt muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Er wird mit dem Zugang der Erklärung beim Vorstand wirksam. Ein Ausschluss kann durch einen Beschluss des Vorstandes, der mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen gefällt wurde, nach Anhörung des betreffenden Mitglieds erfolgen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Einer Anhörung des betreffenden Mitglieds bedarf es nicht, wenn der Ausschluss wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung erfolgt, soweit in der letzten Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass wegen der Nichtzahlung ein Ausschluss droht.

3.13 Es wurde ein Kreis der „Freunde der Filmakademie e.V.“ eingerichtet. Mitglieder dieses Kreises sind keine Mitglieder des Vereins.

§4 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.

§5 Präsident/Präsidentin

5.1 Der Präsident/die Präsidentin wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliederversammlung kann auch zwei Personen als Präsidenten/Präsidentinnen wählen. Aufgabe des Präsidentenamtes ist es, die Deutsche Filmakademie e.V. in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Ziff. 6.1, 2. Abs., und 6.4 bleiben hierdurch unberührt.

5.2 Er/Sie übt dieses Ehrenamt aus bis zu seinem/ihrem Rücktritt bzw. bis zur Abwahl durch die Mitgliederversammlung, längstens jedoch bis zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Ablauf von drei Jahren nach der Mitgliederversammlung stattfindet, in der er/sie zum Präsidenten/in gewählt wurde. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§6 Vorstand

6.1 Der Vorstand besteht aus jeweils mindestens einem Mitglied für jede Sektion, die mehr als 30 Mitglieder hat. Sektionen mit mehr als 250 Mitgliedern werden durch zwei Mitglieder im Vorstand vertreten. Für die Sektion Musik/Tongestaltung gilt unabhängig davon, dass die Sektion durch mindestens einen ordentlichen Vorstand aus jeder der beiden Berufsgruppen vertreten wird.

6.2 Um die Kontinuität der Arbeit des Vorstands sicherzustellen, ist für jedes gewählte Vorstandsmitglied gemäß Ziff. 6.1 ein(e) Stellvertreter/in, der/die der gleichen Sektion angehören muss, zu wählen. Diese stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstands teilzunehmen. Sie erhalten die Einladungen zu den Sitzungen des Vorstands und Protokolle der Sitzungen des Vorstands. Soweit das Vorstandsmitglied, das dieses stellvertretende Vorstandsmitglied vertritt, anwesend ist, hat das stellvertretende Vorstandsmitglied kein Stimmrecht. Andernfalls ist es stimmberechtigt. Sollte der Vorstand einen ersten Vorsitzenden aus einer Sektion mit weniger als 150 Mitgliedern bestimmen, so erhält dessen Stellvertreter/in den Status eines ordentlichen Vorstandsmitglieds mit allen Rechten und Pflichten, und verfügt damit insb. auch über ein Stimmrecht im Vorstand. Der Vorsitzende selbst behält sein Stimmrecht. Ein weiterer Stellvertreter wird dann nicht bestellt.

6.3 Jedes Mitglied der Deutschen Filmakademie kann Kandidaten für alle zu besetzenden Vorstands- und Stellvertreterpositionen vorschlagen. Das Plenum der Mitgliederversammlung wählt in jeweils verschiedenen Wahlgängen für jede Sektion aus allen Vorschlägen die Vertreter der jeweiligen Sektionen für den ordentlichen Vorstand sowie deren Stellvertreter. Das Mitglied bzw. die beiden Mitglieder einer Sektion, das/die im Wahlgang zum ordentlichen Vorstand die meisten Stimmen auf sich vereint/en, wird/werden ordentliches Vorstandsmitglied. Das Mitglied einer Sektion, das bei der Wahl zum Stellvertreter die meisten Stimmen erhält, wird Stellvertreter.

6.4 Die Mitglieder des Vorstands sowie deren Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung grundsätzlich auf die Dauer von zwei Jahren (eine Amtszeit/Wahlperiode) gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines sie ersetzenden neuen Vorstandmitglieds im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ordentliche Vorstandsmitglieder oder Stellvertreter können ohne Unterbrechung nur fünf Wahlperioden amtieren. Eine spätere erneute Wahl ist nach Ablauf von zwei weiteren Jahren zulässig. Die aufeinanderfolgenden Amtszeiten als ordentliches und stellvertretendes Vorstandsmitglied werden dabei zusammengezählt. Die Amtszeiten der ordentlichen Vorstandsmitglieder sind zusätzlich auf drei Wahlperioden ohne Unterbrechung begrenzt. Von dem ersten Vorstand wurde jeweils die auf- bzw. abgerundete Hälfte der Vorstandsmitglieder für zwei Jahre und die andere Hälfte für ein Jahr gewählt, so dass in der Folge jährlich eine teilweise Neuwahl des Vorstands stattfindet. Eine vorzeitige Beendigung des Amtes eines Mitglieds des Vorstandes führt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Amtes seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin.

6.5 Der erweiterte Vorstand besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Vorstands gemäß Ziff. 6.1 und einem Mitglied, das von dem/der BKM in den Vorstand entsandt wird. Der erweiterte Vorstand entscheidet über alle Fragen, die die aus Bundesmitteln dotierten Filmpreiskategorien sowie das Auswahlverfahren zu mit entsprechenden Geldern dotierten Deutschen Filmpreisen betreffen. Das von dem/der BKM entsandte Vorstandsmitglied besitzt bei diesen Beschlüssen ein Vetorecht. Darüber hinaus entscheidet der erweiterte Vorstand bei grundlegenden Veränderungen der zu vergebenden Filmpreise. Auch insoweit steht dem von der/dem BKM entsandten Vorstandsmitglied ein Vetorecht zu. Das von dem/der BKM entsandte Vorstandsmitglied kann durch den/die BKM abberufen werden. Für das von dem/der BKM benannte Vorstandsmitglied besteht keine zeitliche Beschränkung für die Ausübung der Vorstandschaft.

6.6 Um zusätzlichen Sachverstand für die Vorstandsarbeit zu sichern, kann der Vorstand auch weitere Personen, die nicht Mitglieder der Deutschen Filmakademie e.V. sein müssen, als Berater des Vorstands kooptieren. Diese sind bei Beschlüssen des Vorstands nicht stimmberechtigt.

6.7 Vorstand gem. §26 BGB („geschäftsführender Vorstand“) sind der/die erste und bis zu drei zweite Vorsitzende. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der/die erste Vorsitzende und die zweiten Vorsitzenden werden durch den Vorstand aus dem Kreis der ordentlichen und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gewählt. Bei dieser Wahl haben alle anwesenden ordentlichen und stellvertretenden Vorstände jeweils ein eigenes Stimmrecht. Wird ein stellvertretendes Vorstandsmitglied zum/zur ersten Vorsitzenden gewählt, so hat es ein originäres Stimmrecht im Vorstand inne. Das Vorstandsmitglied, das der/die gewählte Vorstandsvorsitzende bisher vertreten hat, behält seinerseits sein Stimmrecht.

6.8 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten oder einem der zweiten Vorsitzenden vertreten. Die zweiten Vorsitzenden sind im Innenverhältnis gehalten, von ihrer Einzelvertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Dem Geschäftsführer/bzw. der Geschäftsführerin können Vollmachten für einzelne Rechtsgeschäfte oder Arten von Rechtsgeschäften erteilt werden.

6.9 Für die Beschlussfassung des Vorstands gilt §28 Abs. 1 i.V.m. §32 BGB mit der Maßgabe, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des ersten Vorsitzenden den Ausschlag gibt. Der Vorstand kann durch Beschluss einzelne seiner Aufgaben und/oder Fragen der Durchführung des Auswahlverfahrens zum Deutschen Filmpreis auf einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder übertragen.

6.10 Die Mitglieder des Vorstandes haften nicht für leichte Fahrlässigkeit.

6.11 Der Vorstand kann über eine monatliche Aufwandsentschädigung für den/die erste/n Vorsitzende/n des Vorstands und den/die Präsidenten/in sowie Kostenentschädigungen und Tagespauschalen beschließen, deren Höhe entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Vereins festzulegen ist.

§7 Geschäftsführer/in

Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem/der Geschäftsführer/in, den/die der Vorstand bestellt.

§8 Einberufung von Mitgliederversammlungen

8.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in der ersten Jahreshälfte im zeitlichen Umfeld der Berlinale oder der Verleihung des Deutschen Filmpreises stattfinden.

8.2 Eine Einberufung hat des Weiteren zu erfolgen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder oder die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands dies verlangen.

§9 Form der Einberufung

9.1 Die Mitgliederversammlung ist von dem/der Vorsitzenden, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch einen der zweiten Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung. Die Einladung erfolgt schriftlich oder auf digitalem Wege (E-Mail) an die jeweils letzte von dem Mitglied mitgeteilte Adresse. Mitglieder, die über keine E-Mail verfügen, sind schriftlich zu laden.

9.2 Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss mindestens folgende Punkte enthalten:

a) Bericht des Vorstandes
b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahlen, soweit diese erforderlich sind.

9.3 Die Mitgliederversammlung wird durch den/die Vorsitzende/n geleitet. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung wird die Mitgliederversammlung durch den/die älteste/n der zweiten Vorsitzenden geleitet, soweit diese(r) anwesend ist, ansonsten durch einen anderen zweiten Vorsitzenden. Kann keiner der zweiten Vorsitzenden an der Versammlung teilnehmen, so wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.

§10 Beschlussfähigkeit

10.1 Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung

10.2 Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich. Für den Fall, dass ein entsprechendes Zwei-Drittel-Quorum nicht erreicht wird, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne ein entsprechendes Quorum über die Auflösung des Vereins entscheiden kann. Hierauf ist in der Einladung zu einer entsprechenden außerordentlichen Mitgliederversammlung hinzuweisen. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf jedoch in jedem Fall einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.

§11 Beschlussfassung/Wahlen

11.1 Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens fünf der anwesenden ordentlichen Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen. Abweichend hiervon kann die Mitgliederversammlung auch beschließen, Abstimmungen oder Wahlen unter Verwendung eines gesicherten automatisierten Verfahrens vorzunehmen.

11.2 Bei der Beschlussfassung und bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden hierbei nicht mitgerechnet. Jedes anwesende Mitglied kann höchstens zwei nicht anwesende Mitglieder aufgrund einer schriftlichen Stimmrechtsvollmacht vertreten. Eine per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgte Übermittlung der Stimmrechtsvollmacht ist ausreichend, wenn sie die Unterschrift erkennen lässt. Eine lediglich per E-Mail erfolgte Stimmrechtsübertragung ist nicht wirksam.

11.3 Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks enthält, ist unbeschadet der Regelung in Ziff. 6.5 eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Für den Fall, dass ein entsprechendes Zwei-Drittel-Quorum nicht erreicht wird, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die über eine Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder entscheiden kann. Hierauf ist in der Einladung zu einer entsprechenden außerordentlichen Mitgliederversammlung hinzuweisen.

11.4 Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse und die Wahlergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

11.5 Außer in den Fällen der Ziff. 10.2 und 11.3 können Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung auch im schriftlichen oder digitalem (E-Mail) Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit gefasst werden. In diesem Falle muss die entsprechende Beschlussvorlage an die letzte bekannte Mitgliederanschrift bzw. E-Mail-Adresse der stimmberechtigten Vereinsmitglieder abgesandt worden sein. Mitglieder, die über keine E-Mail verfügen, müssen schriftlich befragt werden. Die Stimmen müssen binnen einer Überlegungsfrist von sechs Wochen nach Zugang beim Vorstand eingegangen sein.

Abstimmungsergebnisse im Umlaufverfahren sind vom Vorstand allen Vereinsmitgliedern unverzüglich bekannt zu geben.

§12 Kassenprüfer

12.1 Die Mitgliederversammlung hat jährlich mindestens zwei Kassenprüfer und zwei stellvertretende Kassenprüfer zu wählen, die nicht Mitglieder des Vorstandes des Vereins sein dürfen. Mindestens einer der Kassenprüfer muss ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer sein, der kein Vereinsmitglied ist. Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins, einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen.

12.2 Die Kassenprüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen die Entlastung des Vorstandes.

§13 Auflösung des Vereins

13.1 Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung gemäß Ziff. 10.2 der Satzung aufgelöst werden.

13.2 Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand, es sei denn, die Mitgliederversammlung bestimmt in dem Beschluss gemäß Ziff. 10.2 andere Personen zu Liquidatoren des Vereins.

13.3 Nach Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes darf sein Vermögen nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Es ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt der Filmförderungsanstalt zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zu übertragen.

Anlagen 1 und 2

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 8. September 2003 einstimmig verabschiedet und von den in der Anlage 3 aufgeführten Gründungsmitgliedern unterzeichnet.

Die Satzung wurde am 8. November 2015 neu gefasst.

Anlage 1 der Satzung

Kategorien des Deutschen Filmpreises (Stand: 23.02.2020)

  1. Beste Spielfilme (dotiert)
  2. Bester Dokumentarfilm (dotiert)
  3. Bester Kinderfilm (dotiert)
  4. Beste männliche und weibliche Haupt- und Nebenrolle (dotiert)
  5. Beste Regie (dotiert)
  6. Beste Kamera/Bildgestaltung (dotiert)
  7. Bester Schnitt (dotiert)
  8. Bestes Szenenbild (dotiert)
  9. Bestes Kostümbild (dotiert)
  10. Bestes Maskenbild (dotiert)
  11. Beste Tongestaltung (dotiert)
  12. Beste Filmmusik (dotiert)
  13. Bestes Drehbuch (dotiert)
  14. Beste visuelle Effekte (dotiert)
  15. Ehrenpreis Bester ausländischer Film (nicht dotiert)
  16. Ehrenpreis für herausragende Verdienste um den Deutschen Film (nicht dotiert)
  17. Besucherstärkster Film (nicht dotiert)
  18. Publikumspreis für den besten Darsteller/die beste Darstellerin (nicht dotiert)
  19. Bernd Eichinger Preis (nicht dotiert)

Anlage 2 der Satzung

Mitgliedschaften nach Berufsgruppen (Sektionen)

  1. Dokumentarfilm
  2. Drehbuch
  3. Kamera/Bildgestaltung
  4. Szenenbild
  5. Kostümbild
  6. Maskenbild
  7. Musik / Tongestaltung
  8. Schnitt
  9. Produktion
  10. Regie
  11. Schauspiel
  12. Visual Effects
  13. Casting
  14. Animationsfilm

Sonstige Mitgliedschaften

  1. Preisträger des Deutschen Filmpreises für den „Besten ausländischen Film“
  2. Ehrenmitglieder

(Preisträger für langjähriges und hervorragendes Wirken im Deutschen Film, Ehrenpreisträger sowie Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Vorstands gem. Ziff. 3.9 der Satzung)

  1. Fördermitglieder

Anlage 3 der Satzung

Gründungsmitglieder

Adam, Peter R. Schnitt
Adorf, Mario Schauspieler
Arndt, Stefan Produzent
Ballhaus, Michael Kamera
Ballhaus, Helga Szenenbild
Baum, Barbara Kostümbild
Becker, Meret Schauspieler
Becker, Wolfgang Regisseur
Berger, Senta Schauspielerin
Berner, Alexander Schnitt
Bleibtreu, Moritz Schauspieler
Bleibtreu, Monica Schauspielerin
Bohm, Hark Regisseur
Bonnefoy, Mathilde Schnitt
Brandauer, Klaus-Maria Schauspieler
Brühl, Daniel Schauspieler
Brunckhorst, Natja Drehbuchautorin
Buck, Detlev W. Regisseur
Claussen, Jakob Produzent
Dietl, Helmut Regisseur
Dörrie, Doris Regisseurin
Doldinger, Klaus Musik
Dresen, Andreas Regisseur
Eichinger, Bernd Produzent
Elsner, Hannelore Schauspielerin
Felsberg, Ulrich Produzent
Fleischmann, Peter Regisseur
Gallenberger, Florian Regisseur
Gansel, Dennis Regisseur
Geissendörfer, Hans W. Regisseur
Graf, Dominik Regisseur
Griebe, Frank Kamera
Gwisdek, Michael Schauspieler
Harfouch, Corinna Schauspieler
Hauff, Reinhard Regisseur
Hirschbiegel, Oliver Regisseur
Hirtz, Dagmar Schnitt
Holler, Lothar Szenenbild
Hörbiger, Christiane Schauspielerin
Jürges, Jürgen Kamera
Kretschmann, Thomas Schauspieler
Król, Joachim Schauspieler
Lauterbach, Heiner Schauspieler
Levy, Dani Regisseur
Link, Caroline Regisseurin
Lüdi, Toni Szenenbild
Mauch, Thomas Kamera
Müller, Robby Kamera
Ochsenknecht, Uwe Schauspieler
Peren, Maggie Drehbuchautorin
Petersen, Wolfgang Regisseur
Preuss, Norbert Produzent
Przygodda, Peter Schnitt
Reiser, Niki Musik
Rödl, Josef Regisseur
Roehler, Oskar Regisseur
Rohrbach, Günter Produzent
Roll, Gernot Kamera
Rommel, Peter Produzent
Runze, Ottokar Regisseur
Sanders-Brahms, Helma Regisseurin
Schamoni, Peter Regisseur
Schlöndorff, Volker Regisseur
Schmid, Hans-Christian Regisseur
Schneider, Enjott Musik
Schweiger, Til Schauspieler
Schygulla, Hanna Schauspielerin
Sehr, Peter Regisseur
Seitz, Franz Produzent
Süskind, Patrick Autor
Thalbach, Katharina Schauspielerin
Toma, Ruth Drehbuchautorin
Treu, Wolfgang Kamera
Tykwer, Tom Regisseur
Vacano, Jost Kamera
Van Ackeren, Robert Regisseur
Vavrova, Dana Schauspielerin
Verhoeven, Michael Regisseur
Vilsmaier, Joseph Regisseur
Vogel, Jürgen Schauspieler
Wagner, Maria Theresia Regisseurin
Wenders, Wim Regisseur
Wepper, Fritz Schauspieler
Wigand, Tomy Regisseur
Winkelmann, Adolf Regisseur
Wöbke, Thomas Produzent
Wortmann, Sönke Produzent
Zehetbauer, Rolf Szenenbild
Zwerenz, Catharina Drehbuchautorin

Beitragssatzung der Deutschen Filmakademie e.V.

§1 Beitragspflicht

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie e.V. verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedbeitrages an den Verein zur Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben.

§2 Beitragshöhe

2.1 Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

2.2 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt ab dem 01.01.2018 Euro 300,00. Für das Jahr der Aufnahme gilt ein ermäßigter Beitrag von Euro 150,00, sofern diese in der zweiten Jahreshälfte liegt.

2.3 Alle Personen, die entsprechend der Regelung in Ziff. 3.4, Satz 4, der Satzung als Gewinner des FIRST STEPS AWARD Mitglied der Deutschen Filmakademie e.V. geworden sind, sind für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Jahr, in dem sie mit dem First Steps Award ausgezeichnet wurden, von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Bleiben sie im Anschluss an diesen Dreijahreszeitraum Mitglieder der Deutschen Filmakademie e.V., so gilt für sie dann der reguläre Beitragssatz.

2.4 Die Förderer der Filmakademie leisten einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 5.000,00 Euro. Bei Eintritt im Laufe eines Geschäftsjahres kann der Vorstand diesen Förderbeitrag zeitanteilig reduzieren.

§3 Fälligkeit

3.1 Die Beitragszahlungen sind zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. Im Interesse der Bu¬chungsvereinfachung wird das Beitragsjahr (unabhängig vom Gründungsdatum der Deut¬schen Filmakademie e.V.) parallel zum Geschäftsjahr/Kalenderjahr festgelegt. Der Mitglieds¬beitrag ist per Scheck oder per Überweisung bzw. Lastschrift auf ein Konto der Deutschen Filmakademie zu zahlen.

3.2 Ein Mitglied kann gemäß §3.12 der Vereinssatzung ohne Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung erfolgt, soweit in der letzten Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass wegen der Nichtzahlung ein Ausschluss droht. Der Vorstand kann Mitglieder auf begründeten Antrag hin, insb. in Fällen von Bedürftigkeit, von der Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages entbinden.

§4 Beitragsquittung

4.1 Der Eingang der Mitgliedsbeiträge wird durch ein durch Vorstandsbeschluss benanntes Mitglied des Vorstands oder ein durch Vorstandsbeschluss hiermit betraute sonstige Person jeweils durch Quittung den Mitgliedern angezeigt.

4.2 Sollte das Mitglied dem Deutschen Filmakademie e.V. eine Spende geben, wird hierüber eine gesonderte Spendenquittung erstellt.

§5 Gültigkeit

Die Beitragsordnung wird vom Vorstand den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie e.V. vorgelegt. Sie tritt nach Zustimmung der Mitglieder in Kraft. Im Übrigen kann diese Beitragssatzung nur durch Beschluss einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder verändert werden.

Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir („Deutsche Filmakademie“ oder „wir“), Sie über alle datenschutzrechtlichen Aspekte des Angebots der Deutsche Filmakademie-Website (die „Website“).Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur gemäß der nachfolgenden Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, wie z.B. Ihr Name, Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse sowie weitere Informationen, die Sie uns bei Ihrer Registrierung, der Nutzung unserer Angebote durch Sie, als Mitglieder oder bei der Kontaktaufnahme über Sie mitteilen („personenbezogene Daten“).

I. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Die Deutsche Filmakademie ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der EU-Verordnung 2016/679 („DSGVO“). Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck ihrer Verwendung

1. Verarbeitung von Daten zur Nutzung der Website

Wenn Sie die Website über Ihren Browser aufrufen, erheben wir nur solche personenbezogenen Daten, die uns Ihr Browser bzw. mobiles Endgerät automatisch übermitteln, um Ihnen den Besuch auf unserer Website bzw. App zu ermöglichen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Dies können insbesondere sein:

2. Verarbeitung von Daten bei Nutzung des Kontaktformulars

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Für dessen Nutzung ist die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, weitere Angaben sind freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten dient dem Zweck der Kontaktaufnahme mit uns und erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage der von Ihnen erteilten Einwilligung.

3. Verarbeitung von Daten im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft, der Nutzung unserer Services und Produkte oder der Organisation unserer Veranstaltungen

Wenn Sie unsere Services und Produkte nutzen wollen, können Sie zu verschiedenen Zeitpunkten aufgefordert werden, uns personenbezogene Daten anzugeben wie:

Daten bezüglich Ihrer Mitgliedschaft sowie Bank- und Zahlungsdaten für den Einzug der Mitgliedsbeiträge

Ihre personenbezogenen Daten werden für die nachfolgenden Zwecke von uns verarbeitet und sind für diese erforderlich: gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Verwaltung des Mitgliedschaftsverhältnisses, zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen: zur Verarbeitung Ihrer Anfragen — unter anderem zur Prüfung Ihrer Identität, um Ihnen einen Service oder spezielle Angebote anbieten zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Abwicklung von Ansprüchen durch Sie oder von uns, um die technische Administration unserer Website sicherzustellen sowie, um unsere Mitglieds- und Kontaktdaten zu verwalten; gesetzlicher Vorgaben: um Ihnen wichtige E-Mails über die Nutzung der Website, die von uns angebotenen Produkte, Seminare, Veranstaltungen, etc. und Services, die Durchführung des Wahlverfahrens zum Deutschen Filmpreis, aktuelle Informationen über technische Probleme oder Angelegenheiten in Verbindung mit unseren gesetzlichen oder regulatorischen Pflichten zuzusenden; sowie Ihre personenbezogenen Daten werden für die nachfolgenden Zwecke von uns verarbeitet und sind für diese erforderlich: gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Verwaltung des Mitgliedschaftsverhältnisses, zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten bzw. zur gemäß Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO im öffentlichen Interesse: um Sie und uns (einschließlich unserer verbundenen Unternehmen) vor Betrug zu schützen sowie zu Zwecken der Identitätsprüfung.

III. Weitergabe Ihrer Daten an Auftragsverarbeiter und Dritte

Zur Verarbeitung Ihrer Daten bedienen wir uns teilweise spezieller externer Dienstleister wie etwa dem mit der Zahlungsabwicklung von Mitgliedsbeiträgen oder Workshop-Beiträgen beauftragten Kreditinstitut, Online-Marketing-Anbietern, Anbietern von Marketing-Automatisierungslösungen, Anbietern von Web-Analyse-Tools, Gästemanagement-Dienstleistern, Abstimmungstools, VOD-Plattformpartner, Postversandpartner, Veranstaltungspartner sowie IT-Dienstleistern. Diese werden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich ist, z.B. im Zusammenhang mit der Erreichung der Vereinszwecke, der Umsetzung von Auswahlprozessen für von uns organisierte Preisverleihungen, die Umsetzung von Galas, Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen, Information von Mitgliedern und Freunden über die Aktivitäten des Vereins und seiner Töchter.

Und schließlich übermitteln wir Ihre Daten an unsere verbundenen Unternehmen einschließlich der DFA Produktion GmbH, sofern dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. 1 DSGVO erforderlich ist.

Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte übermittelt, wenn Sie zuvor gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO vorliegt.

IV. Übermittlung von personenbezogenen Daten ins Ausland

Mit Ausnahme der in Abschnitt VI und VII geschilderten Fälle übermitteln wir keine personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

V. Verwendung von Cookies

Die Deutsche Filmakademie verwendet auf der Website sog. „Cookies“, d.h. kleinere Dateien mit Text-Informationen, die während des Abrufs des Angebotes auf Ihrer Festplatte abgelegt werden („Cookies“). In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Wir verwenden Cookies einerseits, um die Navigation und Nutzung unserer Website möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wir benötigen die Cookies, um Sie nach erfolgreicher Anmeldung für die gesamte Dauer Ihres Besuches zu identifizieren und zu autorisieren. Diese Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung automatisch wieder von Ihrer Festplatte gelöscht (Session-Cookies).

Darüber hinaus verwenden wir auch Cookies, die über die Browser-Sitzung hinaus für eine bestimmte Zeit auf Ihrer Festplatte verbleiben (Persistent-Cookies). Diese Cookies erleichtern Ihnen die Nutzung unserer Website sowie unserer Services und Produkte, indem beispielsweise bestimmte Eingaben und Einstellungen so gespeichert werden, dass Sie sie nicht ständig wiederholen müssen. Außerdem ermöglichen uns diese Cookies, die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen, dienen der Optimierung unseres Angebotes und dazu, unsere Webseiten und unsere Angebote für Sie persönlicher zu gestalten (siehe auch Ziffer VI dieser Datenschutzerklärung). Die Persistent-Cookies werden auf Ihrer Festplatte gespeichert und nach einer vorgegebenen Zeit, die sich je nach Cookie unterscheiden kann, durch den Browser gelöscht. Bei den Cookies kann es sich auch um solche von Drittanbietern handeln (Third Party Cookies).

Die durch die Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie derjenigen Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Wir informieren bei Ihrem (Erst-)Besuch unserer Website bzw. App über den Einsatz von Cookies. Sie können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft den Einsatz von Cookies unterbinden, indem Sie Cookies löschen und in Ihren Browsereinstellungen die Annahme von Cookies verweigern. Sie können ferner Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen von Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. In diesem Fall können möglicherweise nicht alle Vorteile unserer Dienste von Ihnen genutzt werden. Anweisungen zur Vornahme solcher Änderungen finden Sie unter http://www.allaboutcookies.org/manage-cookies/.

VI. Einsatz von Analyse- und Tracking-Technologien

Wir nutzen u.a. die im Folgenden aufgeführten Analyse- und Tracking-Technologien bzw. Drittanbieter-Technologien auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO:

  • zur Durchführung von Datenanalysen,
  • um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten,
  • zur ständigen Verbesserung und Verwaltung unseres Angebotes.

Google Analytics

Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. (https://www.google.de/intl/de/about/) (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie

Browser-Typ/-Version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite), Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse), Uhrzeit der Serveranfrage,

werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern.

Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de).

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe.

Google ist unter dem „Privacy Shield“ zertifiziert, so dass nach dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Das Zertifikat ist einsehbar unter https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI.

VII. Verwendung von Social Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website sogenannte Social Plug-ins sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Twitter) ein (Twitter, Facebook und andere gemeinsam „soziale Netzwerke“ und die entsprechenden Plug-ins insgesamt „Plug-ins“). Über diese Plug-ins bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit den sozialen Netzwerken und anderen Nutzern zu interagieren, so dass wir unser Angebot verbessern und für Sie interessanter gestalten können und geben zugleich uns die Möglichkeit, unseren Verband bekannter zu machen. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Social Plug-ins ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch den jeweiligen Anbieter zu gewährleisten.

Wir verwenden Plug-ins des Netzwerkes Facebook, etwa den „Gefällt mir“ -Button. Diese Plug-ins werden von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“), angeboten und betrieben und sind deutlich mit dem Facebook-Logo gekennzeichnet.

Auf unserer Website sind darüber hinaus Plug-ins des Dienstes Twitter eingebunden, angeboten und betrieben durch die Twitter Inc., 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA („Twitter“), und gekennzeichnet durch das Twitter-Logo oder den Zusatz „Tweet“.

Wenn Sie eine unserer Websites aufrufen, die ein solches Plug-in enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern des jeweiligen sozialen Netzwerks auf, Der Inhalt des Plug-ins wird vom entsprechenden sozialen Netzwerk direkt an Ihren Browser übermittelt und entsprechend in die Webpage eingebunden, ohne dass wir einen Einfluss auf den Inhalt des Plug-ins haben.

Unabhängig davon, ob Sie ein Konto bei dem sozialen Netzwerk haben oder beim jeweiligen sozialen Netzwerk eingeloggt sind, werden von Internetseiten, die Plug-ins eines sozialen Netzwerks enthalten, Informationen an das entsprechende soziale Netzwerk in den USA übermittelt und dort gespeichert, einschließlich Ihres Betriebssystems und dessen Version, Art und Version des Browsers, 1P-Adresse, Domainname und/oder Datums- bzw. Zeitstempel für Ihrem Besuch. Das jeweilige soziale Netzwerk setzt bei jedem Aufruf der Internetseite ein Cookie mit einer Kennung, das zwei Jahre gültig ist. Da Ihr Browser dieses Cookie bei jeder Verbindung mit einem Server automatisch mitschickt, wäre das entsprechende soziale Netzwerk in der Lage, ein Profil der vom zur Kennung gehörenden Anwender aufgerufenen Internetseiten zu erstellen. Soweit Sie parallel dazu beim jeweiligen sozialen Netzwerk eingeloggt sind, kann das entsprechende soziale Netzwerk das Profil Ihrem dortigen Konto und damit Ihrer Person zuordnen. Aber auch, wenn Sie zum Zeitpunkt der Nutzung unserer Website nicht beim jeweiligen sozialen Netzwerk eingeloggt sind, ist eine solche Zuordnung — etwa bei einem späteren Einloggen bei dem entsprechenden sozialen Netzwerk — nicht ausgeschlossen.

Wenn Sie mit den Plug-ins interagieren, zum Beispiel den „Gefällt mir“- bzw. „Tweet“-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an das entsprechende soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert, ohne dass wir insoweit Einfluss haben. Die Informationen werden zudem auf dem sozialen Netzwerk veröffentlicht und Ihren dortigen Kontakten angezeigt.

Das soziale Netzwerk kann die erlangten Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Seiten des sozialen Netzwerkes benutzen. Hierzu werden von dem sozialen Netzwerk Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z.B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei dem sozialen Netzwerk eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Nutzer des sozialen Netzwerkes über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung des sozialen Netzwerkes verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine abschließende Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch das soziale Netzwerk erhalten. Genauere Informationen zu Art, Zweck und Umfang sowie der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durch das jeweilige soziale Netzwerk entnehmen Sie daher bitte den Datenschutzhinweisen des entsprechenden sozialen Netzwerks (für Facebook: http://de-de.facebook.com/policy.php; für Twitter: http://twitter.com/privacy). Dort erfahren Sie auch mehr über Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre. Facebook und Twitter sind unter dem „Privacy Shield“ zertifiziert, so dass nach dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Die Zertifikate sind hier einsehbar: für Facebook https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC, für Twitter https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO.

Um als Nutzer eines sozialen Netzwerks zu vermeiden, dass das entsprechende soziale Netzwerk während Ihres Besuchs auf unserer Website Informationen über Sie sammelt, können Sie sich zu Beginn eines Besuchs der Website beim jeweiligen sozialen Netzwerk ausloggen, ein möglicherweise vorhandenes Cookie des entsprechenden sozialen Netzwerks aus Ihrem Browser löschen und in Ihren Browser-Einstellungen die Funktion „Cookies von Drittanbietern blockieren“ wählen. In diesem Fall überträgt Ihr Browser bei eingebetteten Inhalten anderer Anbieter keine Cookies an deren Server. Eine solche Einstellung kann jedoch dazu führen, dass außer den Plug-ins unter Umständen auch andere seitenübergreifende Funktionen nicht mehr verfügbar sind.

VIII. Newsletter / Marketing

Mit Ihrer Einwilligung, die Sie im Rahmen Ihrer Registrierung auf unserer Website abgeben können, werden wir Ihnen per E-Mail oder Telefon Newsletter bzw. Marketingmaterial über unsere Veranstaltungen, Services sowie etwaige Produkte oder Veranstaltungen, Produkte und Services unserer verbundenen Unternehmen zukommen lassen, die unserer Ansicht nach von Interesse für Sie sein können.

Sie können der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der direkten Ansprache durch uns jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und den Newsletter abbestellen, indem Sie auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link klicken oder uns per E-Mail an info@deutsche-filmakademie.de informieren.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Versendung von Newslettern ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a bzw. lit. f DSGVO.

IX. Dauer der Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies zur Erreichung des jeweiligen Speicherzweckes erforderlich ist. Anschließend werden Ihre Daten von uns gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer-, handelsrechtlichen oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie einer darüber hinausgehenden Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zugestimmt haben.

X. Ihre Rechte

Sie sind jederzeit gemäß Art. 15 DSGVO zur Auskunft über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten berechtigt. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der zu Ihnen gespeicherten Daten, die Kategorien von Empfängern dieser Daten, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei Ihnen erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

Darüber hinaus können Sie nach Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen sowie nach Art. 17 DSGVO die Löschung personenbezogener Daten, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Ferner haben Sie das Recht, gemäß Art. 18 DSGVO Sperrung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie deren Löschung aber ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Weiter steht Ihnen gemäß Art. 20 DSGVO das Recht zu, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie schließlich nach Art. 21 DSGVO das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktansprache richtet. Im letztgenannten Fall haben Sie ein grundsätzliches Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht im Einklang mit geltendem Recht steht, können Sie nach Art. 77 DSGVO Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde erheben.

Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DGSVO erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

XI. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

XII. Ihr Ansprechpartner für Datenschutz

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter info@deutsche-filmakademie.de.

© 2020 Deutsche Filmakademie e.V.