Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie kommen aus allen künstlerischen Sparten des deutschen Kinofilms: Animationsfilm, Casting, Dokumentarfilm, Drehbuch, Kamera, Kostümbild, Maskenbild, Musik und Tongestaltung, Produktion, Regie, Schauspiel, Szenenbild, Schnitt, und Visual Effects. Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind verantwortlich für die Wahl der Preisträger:innen des Deutschen Filmpreises.

Aufnahme in die Deutsche Filmakademie

Der Vorstand der Deutschen Filmakademie spricht jedes Jahr Einladungen zur Mitgliedschaft aus. Voraussetzung hierfür ist eine federführende kreative Beteiligung als Head of Department (HoD) in einer der Sektionen, bzw. Haupt- oder wesentliche Nebenrollen bei aktuellen deutschen Kinofilmen. Die Zahl der Einladungen ist begrenzt und orientiert sich an den Austritten des Vorjahres.

Personen, die seit Bestehen der Deutschen Filmakademie für den Deutschen Filmpreis nominiert wurden, sind geborene Mitglieder und können der Filmakademie jederzeit beitreten. Das Gleiche gilt für Drehbuchautor:innen und Regisseur:innen von Filmen, die mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet wurden. Darüber hinaus lädt die Deutsche Filmakademie die Preisträger:innen des First Steps Awards zu einer dreijährigen Juniormitgliedschaft ein.