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Ablauf 2012

Ablauf des dreistufigen Auswahlverfahrens 2012


1. STUFE: Anmeldung und Vorauswahl

Berechtigt zur Einreichung für den Deutschen Filmpreis 2012 sind Produzenten und Verleiher von deutschen Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen, die zwischen dem 01.12.2010 und dem 22.03.2012 eine reguläre kommerzielle Auswertung im Kino hatten oder haben werden. Für die ersten beiden Kategorien gilt hierbei eine Mindestkopienzahl von fünf Kopien, Dokumentarfilme müssen mit mindestens 35 Tageseinsätzen im regulären Kinoprogramm gelaufen sein.

In allen Kategorien (Spiel- Dokumentar- und Kinderfilm) muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung des Filmes gegeben sein. Dies ist nach den Richtlinien dann der Fall, wenn folgende drei Kriterien erfüllt sind:

•  die Originalsprache des Films ist deutsch oder der/die Regisseur/in ist Deutsche(r) oder dem deutschen Kulturkreis zuzurechnen,
•  der/die persönliche Produzent/in oder ein(e) persönliche/r Produzent/in des Filmes ist Deutsche/r oder  dem deutschen Kulturkreis zuzurechnen und 
•  die finanzielle Beteiligung des deutschen Herstellers bzw. der deutschen Hersteller am Film ist mindestens so groß wie die finanzielle Beteiligung eines ausländischen Herstellers oder die gemeinsame finanzielle Beteiligung mehrerer ausländischer Hersteller mit Sitz im gleichen Land

Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme können in den Richtlinien nachgelesen werden.

Der Anmeldeschluss für den Deutschen Filmpreis 2012 ist der 28. Oktober 2011.

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie wählen drei Auswahlkommissionen: SPIELFILM, KINDERFILM und DOKUMENTARFILM. Anfang November 2011 gibt die Deutsche Filmakademie die Besetzung dieser Kommissionen bekannt.

Die drei Auswahlkommissionen bilden sich nach folgendem Schlüssel:

SPIELFILM (18 Mitglieder) – je zwei Mitglieder aus den Sektionen Produktion, Regie, Drehbuch und Schauspiel, je ein Mitglied aus den Bereichen Dokumentarfilm, Musik, Schnitt, Tongestaltung, Kamera/Bildgestaltung, Szenenbild, Kostümbild, Maske sowie 1-2 Mitglieder des Kulturausschusses Deutscher Bundestag / MdB.

KINDERFILM (8 Mitglieder) – je ein Mitglied aus den Sektionen Produktion, Regie, Drehbuch, Schauspiel, Kamera/Bildgestaltung, Musik/Schnitt/Tongestaltung, Szenenbild/Kostümbild/Maske sowie ein Mitglied des Kulturausschusses Deutscher Bundestag / MdB.

DOKUMENTARFILM (7 Mitglieder) – drei Mitglieder aus der Sektion Dokumentarfilm, zwei Vertreter aus den Sektionen Produktion, Regie, Kamera/Bildgestaltung oder Musik/Schnitt/Tongestaltung, ein branchenerfahrenes externes Mitglied sowie ein Mitglied des Kulturausschusses Deutscher Bundestag / MdB.

Die Auswahlkommission SPIELFILM wählt aus allen eingereichten Spielfilmen mindestens 20 Filme aus. Die Auswahlkommission DOKUMENTARFILM wählt aus allen eingereichten Dokumentarfilmen mindestens 5 Filme aus. Die Auswahlkommission KINDERFILM wählt aus allen eingereichten Kinderfilmen mindestens 4 Filme aus. Höchstens kann jede Auswahlkommissionen eine Anzahl von Filmen auswählen, die 40 Prozent der für die jeweilige Kategorie angemeldeten Filme nicht übersteigt.

Alle Einzelleistungen aus den vorausgewählten Filmen qualifizieren sich für das Nominierungsverfahren.

Die Kommissionen treffen Ihre Entscheidungen nach gemeinsamer Sichtung der Filme auf der großen Leinwand.

Die Vorauswahl wird am 11. Januar 2012 bekannt gegeben.




2. STUFE: Wahl der Nominierungen

Alle vorausgewählten Filme werden von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie im Februar / März 2012 gesichtet. Die Mitglieder der einzelnen Sektionen bestimmen die Nominierungen ihrer jeweiligen Bereiche. (Beispiel: Die Sektion Szenenbild/Kostümbild/Maske entscheidet über die nominierten Kandidaten in den Preiskategorien für BESTES SZENENBILD, BESTES KOSTÜMBILD und BESTES MASKENBILD.)

Bei allen Preiskategorien für die Einzelleistungen (BESTE WEIBLICHE und MÄNNLICHE HAUPT- und NEBENROLLE, BESTE REGIE ,BESTE KAMERA, BESTER SCHNITT, BESTER TON, BESTE MUSIK, BESTES SZENENBILD, BESTES KOSTÜMBILD, BESTES MASKENBILD sowie BESTES DREHBUCH) werden jeweils drei Nominierungen gewählt.

In der Kategorie BESTER SPIELFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Produktion, Regie und Drehbuch über die sechs Nominierungen.

In der Kategorie BESTER KINDERFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Regie, Drehbuch, Produktion über die zwei Nominierungen.

In der Kategorie BESTER DOKUMENTARFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Dokumentarfilm, Produktion, Regie, Kamera/Bildgestaltung und Musik/Schnitt/Ton über die drei Nominierungen.

Die Nominierungen in den Filmkategorien (Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilm) sind mit einer Nominierungsprämie verbunden. Nominierte Einzelleistungen sind dagegen undotiert.

Die Wahl der Nominierungen ist geheim und erfolgt unter Aufsicht eines Notars.

Die Nominierungen werden am 23. März 2012 bekannt gegeben.




3. STUFE: Wahl der Preisträger

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie stimmen unter allen Nominierungen sektionsunabhängig für alle Preiskategorien in einer geheimen und schriftlichen Wahl ab. Der Notar hat das Ergebnis bis zum Tag der Verleihung vertraulich zu verwahren. Die Vergabe der Preise durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien findet am 27. April 2012 in Berlin statt.




Ehrenpreise

Der EHRENPREISTRÄGER des DEUTSCHEN FILMPREISES wird durch eine zehnköpfige Kommission gewählt, die nicht nur aus Mitgliedern der Deutschen Filmakademie zusammengesetzt sein wird. In diese Kommission lädt der Vorstand auch Persönlichkeiten aus dem Kreis seiner Freunde und Fördermitglieder ein.




Bernd Eichinger Preis

Der Bernd Eichinger Preis zeichnet Einzelpersonen aus, die durch künstlerische Leidenschaft, Gemeinschaftssinn, Originalität und Durchsetzungsvermögen einen maßgeblichen Beitrag zur Kinokultur leisten.

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