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Das Auswahlverfahren zum DEUTSCHEN FILMPREIS findet in drei Stufen statt, in denen die Mitglieder der Deutschen Filmakademie gemeinsam mit Vertretern des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags aufgerufen sind, in zwölf Preiskategorien die LOLA-Gewinner 2009 zu wählen.


1. STUFE: Vorauswahl von 11. November 2008 bis 11. Januar 2009


Berechtigt zur Einreichung für den Deutschen Filmpreis 2009 sind Produzenten und Verleiher von Spiel-, Kinder- und Jugend- sowie Dokumentarfilmen, die zwischen dem 1. März 2008 und dem 28. Februar 2009 eine reguläre kommerzielle Auswertung im Kino hatten oder haben werden. Für die ersten beiden Kategorien gilt hierbei eine Mindestkopienzahl von fünf Kopien.

Dokumentarfilme müssen in der Regel mit mindestens 35 Tageseinsätzen im regulären Kinoprogramm gelaufen sein. Für Dokumentarfilme, die bis Ende September 2008 gestartet wurden, ist ein Kinostart mit mindestens einer Kopie und einer Spieldauer von einer Woche ausreichend, sodass es auf die Zahl der Einsätze nicht ankommt.

Anmeldeschluss für das Auswahlverfahren ist der 31. Oktober 2008.

Um eine Sichtung der eingereichten Filme durch die Vorauswahljurys bis Mitte Januar 2009 zu ermöglichen, müssen die Filme in DVD-Form bis spätestens 7. November 2008 dem Büro der Deutschen Filmakademie zur Verfügung stehen. Auf den DVDs sollte die derzeit gültige Bild- und Tonfassung sowie das Bild- und Tonformat angegeben sein. Die Filmakademie übernimmt den Versand an die Vorauswahljurys.

Die Einreichenden verpflichten sich außerdem, 1-4 Filmkopien kostenfrei für die öffentlichen Vorführungen (LOLA-FESTIVAL) zur Verfügung zu stellen. Das LOLA-FESTIVAL ist für April 2009 geplant.

Die Mitglieder der Filmakademie wählen innerhalb der einzelnen Sektionen ihre Vorauswahljurys. Mitte November 2008 gibt die Deutsche Filmakademie die Juroren der Vorauswahljurys für den Deutschen Filmpreis 2009 bekannt.


Für die Kategorien BESTER SPIELFILM, BESTER KINDER- UND JUGENDFILM und BESTER DOKUMENTARFILM bilden sich die Jurys nach folgendem Schlüssel:

BESTER SPIELFILM mit je zwei Mitgliedern aus den Sektionen Produktion, Regie und Schauspiel, je einem Mitglied aus den Sektionen Drehbuch, Kamera, Szenenbild, Musik und Schnitt sowie 1-2 Mitgliedern des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags (MdB).

BESTER KINDER- UND JUGENDFILM mit je einem Mitglied aus den Sektionen Regie, Drehbuch und Produktion und zwei Mitgliedern aus den anderen Sektionen sowie einem Mitglied des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags (MdB).

BESTER DOKUMENTARFILM mit insgesamt fünf Mitgliedern, gewählt aus der Sektion Dokumentarfilm sowie einem Mitglied des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags (MdB).


Für die Kategorien BESTE MÄNNLICHE und BESTE WEIBLICHE HAUPT- und NEBENROLLE, BESTE REGIE, BESTE KAMERA, BESTER SCHNITT, BESTER TON, BESTE MUSIK, BESTES KOSTÜMBILD, BESTES SZENENBILD und BESTES DREHBUCH werden jeweils fünf bzw. sechs Mitglieder aus den entsprechenden Sektionen gewählt.

Die Jurys wählen aus allen eingereichten Filmen folgende Anzahl von Filmen für die einzelnen Kategorien aus:

BESTER FILM – bis zu fünfzehn Kandidaten
BESTER KINDER- UND JUGENDFILM – vier Kandidaten
BESTER DOKUMENTARFILM – vier Kandidaten
In allen anderen Kategorien können bis zu zwölf Kandidaten vorausgewählt werden.

Alle Vorauswahljuroren können mit einer 2/3-Mehrheit bis zu drei Filme bzw. drei Einzelleistungen zusätzlich benennen, falls die Sektionsjurys sie nicht bereits ausgewählt haben.

Die Vorauswahl findet Anfang Januar 2009 im Rahmen eines dreitägigen Treffens der Jurys in Berlin statt, drei Tage, an denen sich Filmschaffende intensiv mit den Arbeiten ihrer Kollegen auseinandersetzen werden.




2. STUFE: Nominierungen im Februar & März 2009


Alle vorausgewählten Filme werden von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie gesichtet. Natürlich müssen die Mitglieder der Filmakademie die vorausgewählten Filme auf jeden Fall sehen können, sodass auch von diesen Filmen DVDs verfügbar sein müssen. In Berlin werden zusätzlich öffentliche Vorführungen nach Bedarf angeboten.

Danach bestimmen alle Mitglieder der einzelnen Sektionen die Nominierungen ihrer jeweiligen Bereiche nach folgendem Schlüssel:

BESTE WEIBLICHE und MÄNNLICHE HAUPT- und NEBENROLLE – jeweils drei Nominierungen.

BESTE REGIE, BESTE KAMERA, BESTER SCHNITT, BESTER TON, BESTE MUSIK, BESTES SZENENBILD, BESTES KOSTÜMBILD, BESTES DREHBUCH – jeweils drei Nominierungen.

In der Kategorie BESTER SPIELFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Produktion, Regie und Drehbuch – sechs Nominierungen.

In der Kategorie BESTER KINDER- UND JUGENDFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Regie, Drehbuch, Produktion – zwei Nominierungen.

In der Kategorie BESTER DOKUMENTARFILM entscheiden alle Mitglieder der Sektionen Dokumentarfilm, Produktion, Regie, Kamera/Bildgestaltung und Musik/Schnitt/Ton – zwei Nominierungen.




3. STUFE: Wahl der Preisträger im April 2009


In den Wochen vor der Verleihung werden im Rahmen des LOLA FESTIVAL 09 alle nominierten Filme öffentlich gezeigt. Alle Mitglieder der Deutschen Filmakademie stimmen dann in einer geheimen und schriftlichen Wahl unter allen Nominierungen über die endgültigen Preisträger ab. Die Vergabe der Preise durch den Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, findet am 24. April 2009 in Berlin statt.




Ehrenpreise


Der EHRENPREISTRÄGER des DEUTSCHEN FILMPREISES wird durch eine zehnköpfige Kommission gewählt, die nicht nur aus Mitgliedern der Deutschen Filmakademie zusammengesetzt sein wird. Der Vorstand lädt dazu auch Persönlichkeiten aus dem Kreis seiner Freunde und Fördermitglieder ein.

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