Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie kommen aus allen künstlerischen Sparten des deutschen Kinofilms: Dokumentarfilm, Drehbuch, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Produktion, Regie, Schauspiel, Musik, Schnitt, Tongestaltung, Casting, Visual Effects und Animationsfilm. Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind verantwortlich für die Wahl der Preisträger:innen des Deutschen Filmpreises.

Aufnahme in die Deutsche Filmakademie

Mitglied kann man nur auf Einladung vom Vorstand der Deutschen Filmakademie werden. Die Vorschläge kommen aus der bestehenden Mitgliedschaft. Hierfür müssen zwei Mitglieder als Paten aktiv werden und eine fundierte Begründung formulieren. Aus dieser Begründung muss hervorgehen, warum der/die Filmschaffende einen wesentlichen und gewichtigen Beitrag zum deutschen Kinofilm geleistet hat oder erwarten lässt. Die Einladungen werden einmal im Jahr vom Vorstand ausgesprochen.
Personen, die seit Bestehen der Deutschen Filmakademie zum Deutschen Filmpreis nominiert wurden oder mit dem Deutschen Drehbuchpreis oder dem Deutschen Kurzfilmpreis ausgezeichnet wurden, sind geborene Mitglieder, die jederzeit der Filmakademie beitreten können. Auch Drehbuchautor/innen und Regisseur/innen von Filmen, die mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet wurden, sind geborene Mitglieder. Außerdem lädt die Deutsche Filmakademie die Preisträger des First Steps Award zu einer Juniormitgliedschaft ein.

Vorschläge für das kommende Jahr müssen bis zum 31. Mai 2023 bei Tanja Reddan eingereicht werden.
Kontakt: Tanja Reddan · reddan@deutsche-filmakademie.de