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Enrique Sánchez-Lansch, Florian Gallenberger, Stefan Arndt, Diethard Küster::auf der Mitgliederversammlung im Juni in Berlin
::Auf der Mitgliederversammlung in München im Juni
Andres Veiel, Florian Cossen, Sebastian Grobler, Ralf Huettner, Alfred Holighaus, Andreas Richter, Stefan Arndt, Christoph Müller::bei den LOLA Visionen Regie 2011 in Berlin

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Die ordentlichen Mitglieder der Deutschen Filmakademie e.V. setzen sich aus allen künstlerischen Berufsgruppen des deutschen Films zusammen: Sie sind Dokumentarfilmer, Drehbuchautoren, Kameraleute, Szenen-, Kostüm- oder Maskenbildner, Produzenten, Regisseure und Schauspieler sowie Filmschaffende aus den Bereichen Musik, Schnitt, Tongestaltung und Spezialeffekte. Gemeinsam mit den Ehrenmitgliedern der Akademie wählen sie gemäß den Auswahlrichtlinien in einem dreistufigen Auswahlverfahren die Gewinner des DEUTSCHEN FILMPREISES.



Die meisten Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind gekorene Mitglieder, die dem Vorstand einen Antrag auf Mitgliedschaft (PDF 42K) vorgelegt und zuvor an mindestens drei deutschen Kinofilmen maßgeblich mitgewirkt haben. Außerdem wurden sie von zwei Paten aus dem Kreis der Mitglieder der Deutschen Filmakademie in ihrem Bemühen, der Akademie beizutreten, unterstützt. Die ordentlichen Mitglieder können auf diese Weise auch weitere Filmkünstler vorschlagen, wenn diese Besonderes für den deutschen Film geleistet haben und die genannten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.

Alle bisherigen und zukünftigen Preisträger des DEUTSCHEN FILMPREISES sind geborene Mitglieder im Sinne der Satzung der Deutschen Filmakademie e.V. Sie können automatisch als Mitglied betrachtet werden, sobald ihr Mitgliedschaftsformular (PDF 46K) bei der Deutschen Filmakademie eingegangen ist.

 Darüber hinaus gelten ebenfalls alle Personen als geborene Mitglieder, die seit Bestehen der Deutschen Filmakademie zum DEUTSCHEN FILMPREIS nominiert wurden sowie die Preisträger des Deutschen Drehbuchpreises und des Deutschen Kurzfilmpreises.

Für den DEUTSCHEN FILMPREIS 2012 gilt: Wer bis zum 11. Januar 2012 Mitglied geworden ist, kann auch die Nominierungen mitwählen. Wer zwischen dem 12. Januar 2012 und dem 22. März 2012 Mitglied wird, kann noch bei den Preisträgern mitwählen. Wer ab dem 23. März 2012 Mitglied wird, kann erst ab Herbst 2012 beim Auswahlverfahren zum DEUTSCHEN FILMPREIS 2013 mitwählen.

Alle Mitglieder der Deutschen Filmakademie e.V. erhalten am Jahresende für ihren Beitrag und ihre Spenden eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung. Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen.

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Kontakt

Deutsche Filmakademie e.V.

Köthener Straße 44
10963 Berlin

T: +49 30 257 587 9-0
F: +49 30 257 587 9-10
E: info@deutsche-filmakademie.de

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