Zum Ehrenmitglied der Deutschen Filmakademie e.V. kann jeder Ehrenpreisträger des Deutschen Filmpreises für langjähriges und hervorragendes Wirken im Deutschen Film ernannt werden.
Er wird automatisch als Mitglied betrachtet, sobald sein Mitgliedschaftsformular (PDF 58K) bei der Deutschen Filmakademie eingegangen ist. Darüber hinaus kann der Vorstand weiteren Filmschaffenden, deren Lebenswerk den deutschen Film besonders inspiriert und beeinflusst hat, die Ehrenmitgliedschaft anbieten.
Gemeinsam mit den ordentlichen Mitgliedern der Akademie wählen die Ehrenmitglieder gemäß der Vereinssatzung in einem dreistufigen Auswahlverfahren die Gewinner des DEUTSCHEN FILMPREISES.
Deutsche Filmakademie e.V.
Köthener Straße 44
10963 Berlin
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